Fachanwalt für Erbrecht · München

Klarheit im Erbrecht.
In jeder Lage.

Rechtsanwalt Joachim Merschdorf berät Sie in allen Bereichen des Erbrechts sowie zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – präzise, persönlich und mit dem Blick für tragfähige Lösungen.

  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Kanzlei in München
  • Beratung vor Ort, telefonisch oder per Video
Porträt von Rechtsanwalt Joachim Merschdorf, Fachanwalt für Erbrecht in München

Joachim MerschdorfRechtsanwalt · Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt Joachim Merschdorf in seiner Kanzlei
Joachim Merschdorf – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Über mich

Das Erbrecht ist ein zutiefst menschliches Rechtsgebiet

„Das Testament des Verstorbenen ist der Spiegel der Lebenden.“

Wie so oft, ist auch an diesem Sprichwort etwas Wahres dran. Deswegen ist das Erbrecht auch ein so hoch emotionales Rechtsgebiet. Es geht um viel mehr als nur um reine Vermögenswerte.

Den oft vorprogrammierten Streit beuge ich am liebsten mit einer ausgewogenen Planung zu Lebzeiten vor. Ist der Streit aber schon eingetreten, dann sind mir nicht nur die rechtlichen Aspekte wichtig, sondern auch die familiären und menschlichen Hintergründe, aus denen der Streit überhaupt erst entstanden ist.

Als Fachanwalt für Erbrecht befasse ich mich ausschließlich mit diesem Rechtsgebiet. Der Fachanwaltstitel setzt nachgewiesene besondere Kenntnisse, umfangreiche praktische Erfahrung und laufende Fortbildung voraus.

Lebenslauf

  • 2005 – 2011 Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München
  • 2012 – 2014 Rechtsreferendariat am OLG München
  • 2014 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 2014 – 2019 Tätigkeit in einer auf Erbrecht spezialisierten Kanzlei in München
  • April 2019 Erwerb des Fachanwaltstitels „Fachanwalt für Erbrecht“
  • 2020 Gründung der Kanzlei Rechtsanwalt Merschdorf

So arbeiten wir

Ihr Weg zur Lösung

Ein strukturiertes Vorgehen sorgt dafür, dass Sie jederzeit wissen, wo Ihr Anliegen steht – und was der nächste Schritt ist.

  1. 01

    Kontaktaufnahme

    Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail. Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin – vor Ort, telefonisch oder per Video.

  2. 02

    Erstberatung

    Im Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation und Ihre Unterlagen. Die Erstberatung kostet 190,00 € zzgl. USt. (226,10 € inkl. USt.).

  3. 03

    Einschätzung & Strategie

    Sie erhalten eine klare rechtliche Einschätzung, eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen und transparente Informationen zu den Kosten.

  4. 04

    Umsetzung

    Von der Gestaltung Ihres Testaments bis zur Vertretung im Erbstreit – Sie werden in jedem Schritt persönlich begleitet.

Kontakt aufnehmen

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Testamentsgestaltung, Erbfall oder Vorsorge – im ersten Gespräch klären wir Ihre Situation und die sinnvollen nächsten Schritte. Vor Ort in München, telefonisch oder per Video.

Kanzlei
Paul-Hösch-Str. 31, 81243 Münchenim Münchner Westen
Telefonisch erreichbar
Mo. – Do. 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 UhrTermine außerhalb dieser Zeiten sind nach individueller Vereinbarung möglich.