Leistung
Testament und Erbvertrag
Ein gutes Testament schafft klare Verhältnisse, sichert den Familienfrieden und verhindert, dass die gesetzliche Erbfolge über Ihr Vermögen entscheidet. Wir gestalten Ihren letzten Willen so, dass er rechtlich hält – und zu Ihrem Leben passt.
Warum ein Testament?
Ohne Testament entscheidet das Gesetz
Wer keine letztwillige Verfügung errichtet, wird nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt. Das führt oft zu ungewollten Ergebnissen: Es entstehen Erbengemeinschaften, die sich über jede Verfügung einigen müssen, der Ehegatte erhält weniger als gedacht, und unverheiratete Partner gehen vollständig leer aus.
Mit einem Testament oder Erbvertrag bestimmen Sie selbst, wer was erhält – und Sie können Konflikte vermeiden, bevor sie entstehen: durch klare Erbeinsetzungen, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen oder eine Testamentsvollstreckung.
Die passende Form für Ihren letzten Willen
Einzeltestament
Die flexibelste Gestaltung: Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen. Wirksam ist es nur, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder notariell beurkundet wurde.
Gemeinschaftliches Testament
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können gemeinsam testieren – am bekanntesten ist das Berliner Testament, mit dem sich die Partner zunächst gegenseitig und anschließend die Kinder als Schlusserben einsetzen. Wechselbezügliche Verfügungen entfalten dabei eine Bindungswirkung, die gut überlegt sein will.
Erbvertrag
Der notariell zu beurkundende Erbvertrag bindet die Vertragspartner bereits zu Lebzeiten. Er eignet sich etwa für unverheiratete Paare, zur Absicherung von Pflegeleistungen oder als Baustein der Unternehmensnachfolge.
Besondere Gestaltungen
Manche Lebenssituationen verlangen nach spezialisierten Lösungen. Aus langjähriger erbrechtlicher Praxis bestehen besondere Erfahrungen unter anderem mit diesen Gestaltungen:
Das Berliner Testament
Der Klassiker für Ehegatten – mit Stärken und Fallstricken: Bindungswirkung, Pflichtteilsansprüche der Kinder und steuerliche Nachteile sollten vor der Errichtung bedacht werden.
Das Behindertentestament
Eltern von Kindern mit Behinderung können mit der richtigen Gestaltung sicherstellen, dass das Erbe dem Kind zugutekommt und nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird.
Prüfung bestehender Testamente
Sie haben bereits ein Testament? Dann lohnt sich der Blick darauf, ob es noch zu Ihrer heutigen Lebens- und Vermögenssituation passt und rechtssicher formuliert ist. Unklare Begriffe, überholte Regelungen oder verletzte Formvorschriften gehören zu den häufigsten Fehlern im Testament – und lassen sich zu Lebzeiten einfach beheben.
Kosten
Die Gestaltung eines Testaments wird – je nach Umfang und Anforderungen – nach Zeitaufwand oder zu einem Pauschalhonorar abgerechnet. Sie erhalten vor der Beauftragung eine klare Kostenauskunft. Die Erstberatung kostet 190,00 € zzgl. USt. (226,10 € inkl. USt.).
Kontakt aufnehmen
Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.
Ob Testamentsgestaltung, Erbfall oder Vorsorge – im ersten Gespräch klären wir Ihre Situation und die sinnvollen nächsten Schritte. Vor Ort in München, telefonisch oder per Video.
- Kanzlei
- Pettenkoferstraße 44, 80336 MünchenNähe U-Bahn Theresienwiese
- Telefonisch erreichbar
- Mo. – Do. 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 UhrTermine außerhalb dieser Zeiten sind nach individueller Vereinbarung möglich.
- info@ra-merschdorf.de