Rechtsgebiet
Ihr Fachanwalt für Erbrecht in München
Das Erbrecht entscheidet darüber, was von einem Leben bleibt und wie es weitergegeben wird. Die Kanzlei Merschdorf ist auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert – und begleitet Sie bei der Planung ebenso wie im Erbfall.
Beratungsfelder
Erbrecht ist Vertrauenssache
Kaum ein Rechtsgebiet ist so persönlich wie das Erbrecht. Es geht um Familie, um Lebensleistung und oft um Entscheidungen, die über Generationen wirken. Gleichzeitig ist das Erbrecht juristisch anspruchsvoll: Formvorschriften, Pflichtteilsrecht, Güterstand und Erbschaftsteuer greifen ineinander.
Als Fachanwalt für Erbrecht berät Joachim Merschdorf Mandantinnen und Mandanten in allen Bereichen des Erbrechts sowie im Zusammenhang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Der Fachanwaltstitel wird von der Rechtsanwaltskammer nur verliehen, wenn besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen nachgewiesen sind – und er verpflichtet zu jährlicher Fortbildung.
Nachlassplanung & Testamentsgestaltung
Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag – maßgeschneidert auf Familie, Vermögen und steuerliche Situation.
Erbstreitigkeiten & Pflichtteil
Vertretung von Erben, Miterben und Pflichtteilsberechtigten – außergerichtlich und vor den Nachlass- und Zivilgerichten.
Vorweggenommene Erbfolge & Unternehmensnachfolge
Übertragung von Immobilien und Unternehmen zu Lebzeiten – mit Absicherung des Übergebers und Blick auf die Steuer.
Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Rechtssichere Vorsorgedokumente, damit in schwierigen Lebenslagen die Menschen entscheiden, denen Sie vertrauen.
Beratung, die zu Ihrem Alltag passt
Die Kanzlei arbeitet weitgehend digital. Neben dem persönlichen Gespräch in den Kanzleiräumen an der Theresienwiese sind Beratungen telefonisch oder per Videokonferenz möglich – gerade bei Erbfällen mit Beteiligten an verschiedenen Orten ein spürbarer Vorteil.
- Erstberatung mit klarer Einschätzung Ihrer Situation und der Erfolgsaussichten
- Transparente Honorarvereinbarung, bevor weitere Kosten entstehen
- Verständliche Sprache statt Juristendeutsch – Sie sollen jede Empfehlung nachvollziehen können
Zum Hintergrund
Die gesetzliche Erbfolge im Überblick
Wer kein Testament errichtet, wird nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt. Sie folgt einem Ordnungssystem – das häufig zu anderen Ergebnissen führt, als Familien erwarten.
Kontakt aufnehmen
Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.
Ob Testamentsgestaltung, Erbfall oder Vorsorge – im ersten Gespräch klären wir Ihre Situation und die sinnvollen nächsten Schritte. Vor Ort in München, telefonisch oder per Video.
- Kanzlei
- Pettenkoferstraße 44, 80336 MünchenNähe U-Bahn Theresienwiese
- Telefonisch erreichbar
- Mo. – Do. 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 UhrTermine außerhalb dieser Zeiten sind nach individueller Vereinbarung möglich.
- info@ra-merschdorf.de