Rechtsgebiet

Ihr Fachanwalt für Erbrecht in München

Das Erbrecht entscheidet darüber, was von einem Leben bleibt und wie es weitergegeben wird. Die Kanzlei Merschdorf ist auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert – und begleitet Sie bei der Planung ebenso wie im Erbfall.

Beratungsfelder

Erbrecht ist Vertrauenssache

Kaum ein Rechtsgebiet ist so persönlich wie das Erbrecht. Es geht um Familie, um Lebensleistung und oft um Entscheidungen, die über Generationen wirken. Gleichzeitig ist das Erbrecht juristisch anspruchsvoll: Formvorschriften, Pflichtteilsrecht, Güterstand und Erbschaftsteuer greifen ineinander.

Als Fachanwalt für Erbrecht berät Joachim Merschdorf Mandantinnen und Mandanten in allen Bereichen des Erbrechts sowie im Zusammenhang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Der Fachanwaltstitel wird von der Rechtsanwaltskammer nur verliehen, wenn besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen nachgewiesen sind – und er verpflichtet zu jährlicher Fortbildung.

Nachlassplanung & Testamentsgestaltung

Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag – maßgeschneidert auf Familie, Vermögen und steuerliche Situation.

Erbstreitigkeiten & Pflichtteil

Vertretung von Erben, Miterben und Pflichtteilsberechtigten – außergerichtlich und vor den Nachlass- und Zivilgerichten.

Vorweggenommene Erbfolge & Unternehmensnachfolge

Übertragung von Immobilien und Unternehmen zu Lebzeiten – mit Absicherung des Übergebers und Blick auf die Steuer.

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Rechtssichere Vorsorgedokumente, damit in schwierigen Lebenslagen die Menschen entscheiden, denen Sie vertrauen.

Beratung, die zu Ihrem Alltag passt

Die Kanzlei arbeitet weitgehend digital. Neben dem persönlichen Gespräch in den Kanzleiräumen an der Theresienwiese sind Beratungen telefonisch oder per Videokonferenz möglich – gerade bei Erbfällen mit Beteiligten an verschiedenen Orten ein spürbarer Vorteil.

  • Erstberatung mit klarer Einschätzung Ihrer Situation und der Erfolgsaussichten
  • Transparente Honorarvereinbarung, bevor weitere Kosten entstehen
  • Verständliche Sprache statt Juristendeutsch – Sie sollen jede Empfehlung nachvollziehen können

Zum Hintergrund

Die gesetzliche Erbfolge im Überblick

Wer kein Testament errichtet, wird nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt. Sie folgt einem Ordnungssystem – das häufig zu anderen Ergebnissen führt, als Familien erwarten.

Erblasserin / ErblasserNachlassEhegatteerbt neben jeder Ordnung1. ORDNUNG2. ORDNUNG3. ORDNUNGKinderund deren AbkömmlingeElternund Geschwister, Nichten, NeffenGroßelternund Onkel, Tanten, CousinsEine nähere Ordnung schließt die entferntere vollständig aus(§ 1930 BGB). Ein Testament geht der gesetzlichen Erbfolge vor.

Kontakt aufnehmen

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Testamentsgestaltung, Erbfall oder Vorsorge – im ersten Gespräch klären wir Ihre Situation und die sinnvollen nächsten Schritte. Vor Ort in München, telefonisch oder per Video.

Kanzlei
Pettenkoferstraße 44, 80336 MünchenNähe U-Bahn Theresienwiese
Telefonisch erreichbar
Mo. – Do. 10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 UhrTermine außerhalb dieser Zeiten sind nach individueller Vereinbarung möglich.