Vorsorge

Unternehmensvorsorge

Haben Sie bereits den berühmten „Notfallkoffer“? Ob Sie Ihr Unternehmen allein oder mit anderen Gesellschaftern betreiben – wird es durch plötzlichen Tod oder Krankheit eines Gesellschafters handlungsunfähig, kann das verheerende Folgen haben. Jeder Unternehmer sollte für diese Fälle Regelungen bereithalten und regelmäßig aktualisieren.

Das A und O ist die Vollmacht

Handlungsfähigkeit durchgängig sichern

Fällt ein Unternehmer ungeplant aus, kann dies im schlimmsten Fall zur Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen. Selbst Erben können das Unternehmen nicht sofort fortführen, da sie etwa gegenüber Banken keine Vollmacht haben. Daher ist es wichtig, für eine durchgängige Handlungsfähigkeit zu sorgen.

Unternehmerische und private Vollmachten abstimmen

In privater Hinsicht wird oft der Ehegatte bevollmächtigt. Arbeitet dieser nicht im Unternehmen mit, ist er mit der unternehmerischen Vollmacht aber meist überfordert – zumal er in einer Notsituation andere Sorgen hat. Die unternehmerische und die private Vollmacht müssen daher in Einklang gebracht werden.

Das handlungsunfähige Unternehmen

Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH: Fällt der Unternehmer weg – etwa durch längere Krankheit, Geschäftsunfähigkeit oder ein Koma – droht die Gefahr, dass das Unternehmen handlungsunfähig wird. Ohne Vollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer. Das ist schwerfällig und führt zu einem staatlichen Einblick in die Geschäftsgeheimnisse.

Vorsorge nach Unternehmensform

Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmer gibt es weniger rechtliche Besonderheiten als bei Gesellschaften. Dennoch muss bei der Vorsorgevollmacht sichergestellt werden, dass das Unternehmen auch tatsächlich fortgeführt werden kann – das bloße Errichten einer Vollmacht reicht dafür nicht aus.

Personengesellschaft (GbR, OHG, KG)

Viele Vorsorgevollmachten sind hier völlig wertlos, weil sie nicht mit dem Gesellschaftsvertrag abgestimmt sind. Unter Umständen ist sogar eine Änderung des Gesellschaftsvertrags erforderlich. Andernfalls können Ihre Belange nach Ihrem Ausfall von Ihrem Bevollmächtigten nicht wahrgenommen werden – ersatzweise übernimmt ein gesetzlicher Betreuer, der dem Betreuungsgericht rechenschaftspflichtig ist.

Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH)

Besonders heikel ist die Lage beim GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Mit Eintritt der Geschäftsunfähigkeit entfällt das Amt des Geschäftsführers. Gibt es keinen weiteren Geschäftsführer, wird das Unternehmen führungslos – nicht einmal ein gesetzlicher Betreuer wird automatisch Geschäftsführer; ein neuer muss erst bestellt werden. Das kostet Zeit und lässt sich durch präventive Maßnahmen vermeiden.

Der Notfallkoffer

Der Notfallkoffer umfasst insbesondere Vollmachten, aber auch Handlungsanweisungen für die Interimsvertreter. Jeder Notfallplan ist individuell – die Unternehmensvorsorge ist zugleich Baustein einer geordneten Unternehmensnachfolge. Kontaktieren Sie mich, und wir sprechen darüber, wie wir einen plötzlichen Ausfall in Ihrem Fall absichern.

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Ob Testamentsgestaltung, Erbfall oder Vorsorge – im ersten Gespräch klären wir Ihre Situation und die sinnvollen nächsten Schritte. Vor Ort in München, telefonisch oder per Video.

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