Testamentsgestaltung
Das Behindertentestament
Eltern eines Kindes mit Behinderung möchten ihr Kind dauerhaft versorgt wissen – und verhindern, dass das Erbe vom Sozialhilfeträger aufgezehrt wird. Mit der richtigen Gestaltung lässt sich beides erreichen.
Ausgangslage
Warum ein gewöhnliches Testament nicht genügt
Bezieht ein Kind mit Behinderung Sozialleistungen, muss es ein geerbtes Vermögen grundsätzlich zunächst für den eigenen Bedarf einsetzen – erst danach besteht wieder ein Anspruch auf staatliche Unterstützung. Ein „normales“ Erbe kommt beim Kind daher oft wirtschaftlich kaum an: Es fließt mittelbar an den Sozialhilfeträger.
Auch die Enterbung des Kindes ist keine Lösung. Sie löst Pflichtteilsansprüche aus, die der Sozialhilfeträger auf sich überleiten und geltend machen kann.
Die Lösung: Vorerbschaft und Testamentsvollstreckung
Das Behindertentestament kombiniert zwei bewährte erbrechtliche Instrumente:
- Nicht befreite Vorerbschaft: Das Kind wird Vorerbe mit einer Quote oberhalb des Pflichtteils. Die Substanz des Erbes bleibt gebunden und fällt später an die im Testament bestimmten Nacherben – sie steht dem Zugriff des Sozialhilfeträgers nicht offen.
- Dauertestamentsvollstreckung: Eine Testamentsvollstreckerin oder ein Testamentsvollstrecker verwaltet den Erbteil des Kindes dauerhaft und wendet ihm aus den Erträgen gezielt Vorteile zu – etwa für Therapien, Freizeit, Urlaub oder persönliche Wünsche, die Sozialleistungen nicht abdecken.
Richtig gestaltet, verbessert das Erbe so spürbar die Lebensqualität des Kindes, ohne dass der Anspruch auf Sozialleistungen entfällt. Die Rechtsprechung erkennt diese Gestaltung in ständiger Praxis an.
Worauf es ankommt
- Die Erbquote des Kindes muss sorgfältig bemessen sein – Fehler können Pflichtteilsansprüche und damit den Zugriff des Sozialhilfeträgers eröffnen.
- Die Anordnungen an die Testamentsvollstreckung müssen konkret beschreiben, welche Zuwendungen dem Kind zugutekommen sollen.
- Die Person der Testamentsvollstreckung und eine Nachfolgeregelung sollten langfristig gedacht sein.
- Das Testament sollte regelmäßig überprüft werden – etwa bei Änderungen im Sozialrecht oder in der Familiensituation.
Individuelle Beratung ist unverzichtbar
Kaum eine Gestaltung reagiert so empfindlich auf Fehler wie das Behindertentestament. Die Kanzlei entwickelt mit Ihnen eine Regelung, die zur Situation Ihres Kindes, Ihrer Familie und Ihres Vermögens passt.
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