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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Ein Unfall, eine schwere Krankheit, das Alter: Jeder kann in die Lage kommen, nicht mehr selbst entscheiden zu können. Mit den richtigen Vorsorgedokumenten bestimmen Sie heute, wer dann für Sie handelt – und wie.

Drei Dokumente, ein Ziel

Selbstbestimmung in jeder Lebenslage

Ohne Vorsorge bestellt das Betreuungsgericht im Ernstfall eine gesetzliche Betreuung – nicht zwingend die Person, die Sie gewählt hätten. Drei Dokumente verhindern das.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie vertritt, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können – in Vermögens-, Gesundheits- und Behördenangelegenheiten. Ist die Vollmacht umfassend erteilt, muss das Betreuungsgericht keinen gesetzlichen Betreuer bestellen: Es entscheiden die Menschen, denen Sie vertrauen.

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in konkreten Behandlungssituationen wünschen – und welche nicht. Sie entlastet Angehörige und Ärzte von schwersten Entscheidungen und stellt sicher, dass Ihr Wille auch dann gilt, wenn Sie ihn nicht mehr äußern können.

Betreuungsverfügung

Wer keine Vollmacht erteilen möchte, kann mit der Betreuungsverfügung zumindest festlegen, wen das Gericht im Fall der Fälle als Betreuerin oder Betreuer bestellen soll – und wen ausdrücklich nicht. Auch Wünsche zur Lebensgestaltung können Sie hier verbindlich niederlegen.

Warum anwaltlich beraten lassen?

Vordrucke ersetzen keine Beratung

Muster und Formulare gibt es viele – doch im Ernstfall zeigt sich, ob die Dokumente wirklich tragen. Häufige Schwachstellen:

  • Zu allgemein gefasste Patientenverfügungen, die nach der Rechtsprechung nicht bindend sind, weil konkrete Behandlungssituationen fehlen
  • Vollmachten, die Banken nicht akzeptieren oder die für Immobiliengeschäfte nicht ausreichen, weil die notarielle Form fehlt
  • Fehlende Regelungen für Konflikte zwischen mehreren Bevollmächtigten
  • Widersprüche zwischen Vollmacht, Patientenverfügung und Testament

Die Kanzlei erstellt Vorsorgedokumente, die auf Ihre familiäre und wirtschaftliche Situation zugeschnitten sind, und stimmt sie mit Ihrer Nachlassplanung ab. Auf Wunsch registrieren wir Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, damit sie im Ernstfall gefunden wird.

Regelmäßig prüfen

Vorsorgedokumente sollten Sie in größeren Abständen – und bei einschneidenden Veränderungen wie Heirat, Scheidung, Umzug oder schwerer Erkrankung – überprüfen und aktualisieren lassen. Auch geänderte Rechtsprechung kann Anpassungen erforderlich machen.

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Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Ob Testamentsgestaltung, Erbfall oder Vorsorge – im ersten Gespräch klären wir Ihre Situation und die sinnvollen nächsten Schritte. Vor Ort in München, telefonisch oder per Video.

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