Leistung
Erbstreitigkeiten
Wenn Erben streiten, geht es selten nur ums Geld – es geht um Familie, Gerechtigkeit und oft um jahrzehntealte Konflikte. Umso wichtiger ist eine Vertretung, die konsequent Ihre Interessen verfolgt und zugleich unnötige Eskalation vermeidet.
Vertretung im Streitfall
Außergerichtlich verhandeln, gerichtlich durchsetzen
Die Kanzlei vertritt Erben, Miterben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer – außergerichtlich wie vor Gericht. Viele Erbstreitigkeiten lassen sich durch eine klare rechtliche Einordnung und geschickte Verhandlung beilegen, bevor ein Prozess nötig wird. Wo eine Einigung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, führen wir Ihr Verfahren mit Nachdruck.
Erbengemeinschaft & Erbauseinandersetzung
Mehrere Erben können nur gemeinsam über den Nachlass verfügen – ein häufiger Ausgangspunkt für Konflikte. Wir verhandeln Auseinandersetzungslösungen und setzen sie notfalls gerichtlich durch.
Wirksamkeit von Testamenten
Zweifel an Testierfähigkeit, Formfehler oder Anfechtungsgründe: Wir prüfen, ob ein Testament wirksam ist – und vertreten Sie im Streit darüber.
Erbschein & Nachlassverfahren
Beantragung oder Einziehung eines Erbscheins, Vertretung gegenüber dem Nachlassgericht, Sicherung des Nachlasses und Auskunftsansprüche gegen Miterben oder Dritte.
Vermächtnis & Auflagen
Durchsetzung von Vermächtnissen gegen die Erben – oder deren Abwehr, wenn Ansprüche unberechtigt erhoben werden.
Pflichtteilsrecht
Nahe Angehörige können nicht vollständig enterbt werden: Das Gesetz sichert ihnen den Pflichtteil. Pflichtteilsberechtigt sind die Kinder, der Ehegatte und – wenn keine Kinder vorhanden sind – die Eltern des Erblassers. Geschwister, Nichten und Neffen haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben: Der Berechtigte wird nicht Miteigentümer des Nachlasses, kann also etwa nicht die Übertragung von Immobilien verlangen.
Auskunft und Bewertung
Um den Anspruch beziffern zu können, hat der Pflichtteilsberechtigte gegen die Erben einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses – üblicherweise durch ein Nachlassverzeichnis – sowie auf Wertermittlung, etwa durch Sachverständigengutachten für Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen.
Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen
Hat der Erblasser zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, können Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen: Schenkungen der letzten zehn Jahre werden dem Nachlass – abschmelzend mit jedem Jahr – fiktiv wieder hinzugerechnet. Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Frist erst mit Auflösung der Ehe.
Wir setzen Pflichtteilsansprüche für Sie durch – und wehren sie ab, wenn Sie als Erbe in Anspruch genommen werden. Zum Verzicht auf den Pflichtteil lesen Sie auch unseren Beitrag Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht.
Kosten im Streitfall
Streitige Mandate werden in der Regel nach Zeitaufwand abgerechnet; je nach Konstellation kommt eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Betracht. Vor der Beauftragung erhalten Sie eine transparente Einschätzung von Chancen, Risiken und voraussichtlichen Kosten.
Auf einen Blick
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wie hoch der gesetzliche Erbteil ist, hängt von der Familienkonstellation und vom Güterstand ab.
Kontakt aufnehmen
Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.
Ob Testamentsgestaltung, Erbfall oder Vorsorge – im ersten Gespräch klären wir Ihre Situation und die sinnvollen nächsten Schritte. Vor Ort in München, telefonisch oder per Video.
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