Erbe oder Vermächtnisnehmer?
Der Unterschied lässt sich einfach zusammenfassen: Der Erbe ist der Rechtsnachfolger des Verstorbenen – er rückt in dessen Position ein, übernimmt alle Vermögenswerte, aber auch die Schulden und die Beerdigungskosten. Der Vermächtnisnehmer hat dagegen lediglich einen Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass, den er vom Erben herausverlangen muss.
Ein Satz wie „Ich vermache mein ganzes Vermögen meinem Sohn“ führt bei der Auslegung meist noch zum gewünschten Ergebnis – der Sohn wird Alleinerbe. Korrekt hieße es: „Ich setze meinen Sohn zu meinem Alleinerben ein.“
Wo es kritisch wird
Problematisch ist eine Formulierung wie: „Ich vermache meinem Sohn das Haus in München und meinem Bruder das Haus in Starnberg.“ Hier bleibt unklar: Wer ist eigentlich Erbe und damit Rechtsnachfolger? Wer übernimmt Schulden und Beerdigungskosten? Und was geschieht mit dem restlichen Vermögen, etwa dem Bankguthaben?
Wer Erbe ist, hat die stärkere Position: Er kann einen Erbschein beantragen und erhält Zugriff auf den gesamten Nachlass. Der Vermächtnisnehmer ist darauf angewiesen, dass der Erbe den Gegenstand freiwillig herausgibt – andernfalls muss er auf Herausgabe klagen.
Merke
Der Erbe ist der Rechtsnachfolger des Erblassers. Der Vermächtnisnehmer muss den Erben um Herausgabe des Gegenstandes bitten.
Empfehlung für Ihr Testament
Benennen Sie stets mindestens eine Person ausdrücklich als Erbe. Setzen Sie mehrere Personen ein, geben Sie unbedingt die Erbquoten an. Erst danach sollten Sie über die Verteilung einzelner Gegenstände unter den Miterben entscheiden – und dabei regeln, ob Wertdifferenzen auszugleichen sind. Soll ein Gegenstand an jemanden gehen, der ansonsten nichts mit dem Erbe zu tun haben soll, ist das Vermächtnis das richtige Mittel.
Unklare Formulierungen gehören zu den häufigsten Fehlern im Testament – sie lassen sich zu Lebzeiten leicht vermeiden.