Der Zugewinnausgleich ist steuerfrei
Endet die Zugewinngemeinschaft, hat der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn einen Ausgleichsanspruch. Dieser Anspruch ist keine Schenkung und kein Erwerb von Todes wegen – er unterliegt daher nicht der Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
Im Erbfall stellt das Gesetz den überlebenden Ehegatten günstig: Der Betrag, den er als realen Zugewinnausgleich hätte verlangen können, bleibt bei der Erbschaftsteuer steuerfrei – zusätzlich zum persönlichen Freibetrag von 500.000 € und dem besonderen Versorgungsfreibetrag.
Die Güterstandsschaukel
Ehegatten können ihren Güterstand durch notariellen Ehevertrag wechseln – auch mehrfach. Bei der sogenannten Güterstandsschaukel beenden die Ehegatten die Zugewinngemeinschaft zu Lebzeiten und vereinbaren Gütertrennung. Der dabei entstehende Zugewinnausgleichsanspruch kann steuerfrei erfüllt werden – etwa durch Übertragung von Immobilien oder Depotvermögen auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten.
Anschließend kann erneut Zugewinngemeinschaft vereinbart werden. So lässt sich Vermögen zwischen Ehegatten umschichten – zum Beispiel, um es von dort aus unter Nutzung der Freibeträge an die Kinder weiterzugeben (siehe vorweggenommene Erbfolge).
Vorsicht bei der Gütertrennung
Reine Gütertrennung ist erbschaftsteuerlich oft nachteilig: Der steuerfreie Zugewinnausgleich entfällt vollständig, und neben mehreren Kindern sinkt zudem die Erbquote des Ehegatten. Wer aus haftungs- oder unternehmensbezogenen Gründen Gütertrennung erwägt, sollte Alternativen wie die modifizierte Zugewinngemeinschaft prüfen – sie kombiniert Haftungsschutz mit den steuerlichen Vorteilen des gesetzlichen Güterstands.
Zusammenspiel mit der Nachlassplanung
- Ehevertrag, Testament und lebzeitige Übertragungen sollten als Gesamtkonzept geplant werden.
- Die erbrechtlichen Wirkungen des Güterstands erklärt unser Beitrag Güterstand und Erbrecht.
- Steuerliche Gestaltungen setzen eine sorgfältige Dokumentation und Bewertung voraus – hier arbeiten wir bei Bedarf mit Ihrer Steuerberatung zusammen.
Individuelle Prüfung lohnt sich
Ob sich eine Güterstandsschaukel oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft lohnt, hängt von Vermögen, Zugewinn und Familiensituation ab. Wir prüfen die Optionen für Ihren Fall.