Ratgeber · Erbschaftsteuer

Das Berliner Testament ist steuerlich ungünstig

Das Berliner Testament ist bei Ehepaaren beliebt – erbschaftsteuerlich aber häufig nachteilig. Der Grund liegt in ungenutzten Freibeträgen und einer faktischen Doppelbesteuerung. Mit der richtigen Gestaltung lässt sich das vermeiden.

Das Kernproblem: verschenkte Freibeträge

Beim Berliner Testament erhält zunächst der überlebende Ehegatte das gesamte Vermögen; die Kinder erben erst nach dessen Tod als Schlusserben. Steuerlich hat das einen gewichtigen Nachteil: Die Freibeträge der Kinder gegenüber dem zuerst versterbenden Elternteil bleiben ungenutzt. Beim zweiten Erbfall ist das Vermögen beim Überlebenden gebündelt – und wird dann in einer Summe an die Kinder vererbt, was höhere Steuersätze auslösen kann.

Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €, Ehegatten untereinander 500.000 €. Beim Berliner Testament wird der Kinderfreibetrag nach dem Erstversterbenden verschenkt – das Vermögen wird faktisch zweimal besteuert: einmal beim ersten und einmal beim zweiten Todesfall.

Drei Wege, die Steuerlast zu senken

1. Miterbeneinsetzung der Kinder

Bereits im ersten Erbfall werden die Kinder in Höhe ihres Freibetrags zu Miterben eingesetzt. So wird der Freibetrag nach dem Erstversterbenden genutzt – allerdings um den Preis, dass der überlebende Ehegatte das Vermögen nicht mehr allein hält.

2. Vermächtnisse an die Kinder

Statt einer Erbeinsetzung erhalten die Kinder beim ersten Erbfall ein Vermächtnis. Auch dieses nutzt die Freibeträge, ohne dass die Kinder Teil der Erbengemeinschaft mit dem überlebenden Elternteil werden.

3. Das Supervermächtnis

Die flexibelste Lösung: Das Supervermächtnis überlässt es dem überlebenden Ehegatten, nach dem ersten Erbfall zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die Kinder aus dem Nachlass bedacht werden. So kann er auf die tatsächlichen Vermögens- und Familienverhältnisse reagieren und die Freibeträge gezielt ausnutzen.

Steuer ist nur ein Aspekt

Ob und wie das Berliner Testament steuerlich optimiert werden sollte, hängt von der Vermögenshöhe, der Familiensituation und Ihren Zielen ab. Gerne prüfe ich Ihr bestehendes Testament oder gestalte gemeinsam mit Ihnen eine tragfähige Lösung.

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